Er- und Ablebensversicherung
Der "Klassiker" unter den Lebensversicherungen.
Ertragreiche
Kapitalbildung, Risikoabdeckung im Ablebensfall und die Rentenoption sind 3 Vorteile
die eine Er- und Ablebensversicherung sinnvoll kombinieren.
Die Versicherungssumme
zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile wird entweder bei Ableben der versicherten
Person während der Vertragsdauer oder, wenn die versicherte Person das vereinbarte
Vertragsende erlebt, ausbezahlt.
Erlebensversicherung (Kapitalversicherung)
Eine Erlebensversicherung wird auf das Erleben einer bestimmten Person abge- schlossen. Die Versicherungsleistung wird zuzüglich der angesammelten Ge- winnanteile ausbezahlt, wenn die versicherte Person das Ende der vereinbarten Vertragsdauer erlebt.
Stirbt die versicherte Person vor Ende der vereinbarten Vertragsdauer, so werden die einbezahlten Prämien zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile ausbezahlt.
Term-Fix-Versicherung
Eine Term-Fix-Versicherung ist eine Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt.
Sie ist eine besondere Form der Kapital bildenden Lebensversicherung. Die Versicherungssumme
und die Leistungen aus der Überschussbeteiligung werden zu einem vorher fest vereinbarten Zeitpunkt (Term-Fix) fällig.
Besonderheit:
Stirbt
die versicherte Person vor Ablauf der Versicherung, übernimmt der Versicherer
die weitere Beitragszahlung bis zum Ablauf- termin. Bei Tod der versicherten Person
wird also keine Kapitalleistung fällig. So wird sichergestellt, dass zum
fest vereinbarten Zeitpunkt trotz des Todes des Ernährers (der sinnvollerweise
als versicherte Person eingesetzt wird) das gewünschte Kapital zur Verfügung
steht.
Warum
Term Fix?
Garantierte Kapitalleistung zzgl. Überschussbeteiligung.
Stirbt
die versicherte Person vor Fälligkeit, übernimmt der Versicherer die
weitere Beitragszahlung.
Zum fest vereinbarten Zeitpunkt steht das gewünschte
Kapital zur Verfügung, auch wenn die versicherte Person vorzeitig verstirbt.
Vereinbarung von dynamischen Anpassungen, Nachversicherungsgarantien je nach Anbieter
möglich.
Absicherung weiterer Risiken (wie z.B. Berufsunfähigkeit)
durch Zusatzbausteine möglich.
Risikolebensversicherung
Bei
der Risikoversicherung wird im Gegensatz zur Kapital bildenden Lebensversicherung
die Leistung nur im Todesfall innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer fällig.
Die Versicherungsdauer kann im Allgemeinen zwischen 1 und 35 Jahren betragen,
vielfach werden 10-jährige Verträge abgeschlossen.
Risikoversicherungen
werden abgeschlossen, um einen zeitlich begrenzten Bedarf an Todesfallschutz zu
decken (z. B. bis die Kinder aus dem Haus sind und der Partner wieder berufstätig
sein kann) und das zu geringen Beiträgen. Durch die Überschussbeteiligung
lassen sich die Beiträge noch weiter reduzieren. Zielgruppen für diese
Form sind z. B. junge Familien, Bauherren, Kreditnehmer, etc., die einen hohen
Versicherungsbedarf für den Todesfall haben, aber diesen Bedarf nicht im
Rahmen einer herkömmlichen Kapital- versicherung decken wollen oder können.
Warum
Risikolebensversicherung?
Flexible Absicherung der Familie, von Darlehen und
Krediten.
Günstige Beiträge durch sofortige Überschussbeteiligung.
Rentenversicherung
Den
Lebensabend genießen... Man ist nie zu jung um nicht schon an die eigene
Pension zu denken! Die private Rentenversicherung wird in Zukunft einen maßgeblichen
Anteil an der Lebensqualität im Alter haben. Der Einstieg in die Versicherung
ist einfach:
Wer jung beginnt sichert sich schon mit kleinen Beiträgen
langfristig seine garantierte Rente für seinen Lebensabend. Die vertragliche
Rente wird bis an das Lebensende der versicherten Person entweder sofort oder
ab einem vom Versicherungsnehmer bestimmten Rentenanfallsalter ausbezahlt. Bei
Ableben der versicherten Person während der Vertragsdauer oder vor dem vereinbarten
Rentenanfallsalter werden die einbezahlten Prämien zuzüglich angesammelter
Gewinnbeteiligung rückerstattet.
Sofortbeginnende temporäre Rente gegen Einmalprämie
Für bestimmte Lebenssituationen ist eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung sinnvoll. Die Dauer dieser sofortbeginnenden Rente wird vom Kunden selbst festgelegt. Die Rente wird erstmals nach Versicherungsbeginn am darauffolgenden Monatsersten fällig, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt.
Fondsorientierte Lebensversicherung
Wie bei der klassischen Lebensversicherung wird eine garantierte Versicherungsleistung ausbezahlt. Für die Gewinnbeteiligung aber wird der Zinsgewinn in Fonds veranlagt. Durch höheres Risiko kann eine höhere Gewinnbeteiligung als bei der klassischen Lebens- versicherung erzielt werden.
Achtung: Natürlich kann aber bei schlechter Entwicklung auch eine geringere Gewinnbeteiligung herauskommen!
Fondgebundene Lebensversicherung
Bei
der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der Prämie in
Fonds veranlagt. Es gibt eine Unzahl von ange- botenen Produkten die sehr unterschiedlich
gestaltet sind. Häufig kann die Höhe des Ablebensschutzes flexibel vereinbart
werden. Meist kann der Versicherungsnehmer bestimmen, welche Fonds gekauft werden.
Je nach Risikobereitschaft werden konservative, dynamische und spekulative Fonds
angeboten. Diese können auch kombiniert werden. Wie bei allen Finanzprodukten
gilt auch hier:
je größer die Chancen, desto größer
das Risiko.
Viele Angebote enthalten die Möglichkeit zum Wechsel in andere
Fonds während der Laufzeit.
Tipp: Besonders gegen Ende der Versicherungszeit
wird oft in risikolosere Fonds gewechselt. Bei manchen Produkten kann man am Ende
auch wählen, ob der Wert der Fondsanteile ausbezahlt wird, oder ob die Fondsanteile
übertragen werden.
Tipp: Dies ist dann sinnvoll, wenn zum Auszahlungszeitpunkt
eine zukünftige Wertsteigerung zu erwarten ist.
Im Gegensatz zu einer
konventionellen Lebensversicherung garantieren fondsgebundene Lebensversicherungen
keine bestimmte Auszahlungssumme. Die Möglichkeit, das gesamte eingezahlte
Kapital zu verlieren, besteht grundsätzlich.
Garantieprodukte
Viele
Versicherungen bieten auch fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie,
Beitragsgarantie und/oder Höchst- standarantie an. Dabei werden entweder
die eingezahlten Prämien, oder die Prämien abzüglich Kosten oder
der höchste akkumulierte Wert gesichert.
Achtung: Garantieprodukte bedeuten
nicht automatisch, dass das eingezahlte Kapital ausbezahlt wird. Schon gar nicht
bei vorzeitiger Vertragsauflösung. In diesem Fall gelten die meisten Garantien
nicht.
Und selbstverständlich sind diese Garantien auch nicht kostenlos,
sondern sie schmälern den Ertrag.
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