GVA_Versicherungsagentur Georg J. Györög

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| Home | Kontakt | Impressum | Letzte Änderung: 01.12.2011

Lebensversicherungen

 

 

Der "Klassiker" unter den Lebensversicherungen.

Ertragreiche Kapitalbildung, Risikoabdeckung im Ablebensfall und die Rentenoption sind 3 Vorteile die eine Er- und Ablebensversicherung sinnvoll kombinieren.
Die Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile wird entweder bei Ableben der versicherten Person während der Vertragsdauer oder, wenn die versicherte Person das vereinbarte Vertragsende erlebt, ausbezahlt.

Eine Erlebensversicherung wird auf das Erleben einer bestimmten Person abge- schlossen. Die Versicherungsleistung wird zuzüglich der angesammelten Ge- winnanteile ausbezahlt, wenn die versicherte Person das Ende der vereinbarten Vertragsdauer erlebt.

Stirbt die versicherte Person vor Ende der vereinbarten Vertragsdauer, so werden die einbezahlten Prämien zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile ausbezahlt.

 

 

Eine Term-Fix-Versicherung ist eine Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt. Sie ist eine besondere Form der Kapital bildenden Lebensversicherung. Die Versicherungssumme und die Leistungen aus der Überschussbeteiligung werden zu einem vorher fest vereinbarten Zeitpunkt (Term-Fix) fällig. Besonderheit:
Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Versicherung, übernimmt der Versicherer die weitere Beitragszahlung bis zum Ablauf- termin. Bei Tod der versicherten Person wird also keine Kapitalleistung fällig. So wird sichergestellt, dass zum fest vereinbarten Zeitpunkt trotz des Todes des Ernährers (der sinnvollerweise als versicherte Person eingesetzt wird) das gewünschte Kapital zur Verfügung steht.
Warum Term Fix?
Garantierte Kapitalleistung zzgl. Überschussbeteiligung.
Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit, übernimmt der Versicherer die weitere Beitragszahlung.
Zum fest vereinbarten Zeitpunkt steht das gewünschte Kapital zur Verfügung, auch wenn die versicherte Person vorzeitig verstirbt. Vereinbarung von dynamischen Anpassungen, Nachversicherungsgarantien je nach Anbieter möglich.
Absicherung weiterer Risiken (wie z.B. Berufsunfähigkeit) durch Zusatzbausteine möglich.
Bei der Risikoversicherung wird im Gegensatz zur Kapital bildenden Lebensversicherung die Leistung nur im Todesfall innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Die Versicherungsdauer kann im Allgemeinen zwischen 1 und 35 Jahren betragen, vielfach werden 10-jährige Verträge abgeschlossen.
Risikoversicherungen werden abgeschlossen, um einen zeitlich begrenzten Bedarf an Todesfallschutz zu decken (z. B. bis die Kinder aus dem Haus sind und der Partner wieder berufstätig sein kann) – und das zu geringen Beiträgen. Durch die Überschussbeteiligung lassen sich die Beiträge noch weiter reduzieren. Zielgruppen für diese Form sind z. B. junge Familien, Bauherren, Kreditnehmer, etc., die einen hohen Versicherungsbedarf für den Todesfall haben, aber diesen Bedarf nicht im Rahmen einer herkömmlichen Kapital- versicherung decken wollen oder können.
Warum Risikolebensversicherung?
Flexible Absicherung der Familie, von Darlehen und Krediten.
Günstige Beiträge durch sofortige Überschussbeteiligung.
Den Lebensabend genießen... Man ist nie zu jung um nicht schon an die eigene Pension zu denken! Die private Rentenversicherung wird in Zukunft einen maßgeblichen Anteil an der Lebensqualität im Alter haben. Der Einstieg in die Versicherung ist einfach:
Wer jung beginnt sichert sich schon mit kleinen Beiträgen langfristig seine garantierte Rente für seinen Lebensabend. Die vertragliche Rente wird bis an das Lebensende der versicherten Person entweder sofort oder ab einem vom Versicherungsnehmer bestimmten Rentenanfallsalter ausbezahlt. Bei Ableben der versicherten Person während der Vertragsdauer oder vor dem vereinbarten Rentenanfallsalter werden die einbezahlten Prämien zuzüglich angesammelter Gewinnbeteiligung rückerstattet.
Für bestimmte Lebenssituationen ist eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung sinnvoll. Die Dauer dieser sofortbeginnenden Rente wird vom Kunden selbst festgelegt. Die Rente wird erstmals nach Versicherungsbeginn am darauffolgenden Monatsersten fällig, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Wie bei der klassischen Lebensversicherung wird eine garantierte Versicherungsleistung ausbezahlt. Für die Gewinnbeteiligung aber wird der Zinsgewinn in Fonds veranlagt. Durch höheres Risiko kann eine höhere Gewinnbeteiligung als bei der klassischen Lebens- versicherung erzielt werden.Achtung: Natürlich kann aber bei schlechter Entwicklung auch eine geringere Gewinnbeteiligung herauskommen! Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der Prämie in Fonds veranlagt. Es gibt eine Unzahl von angebotenen Produkten die sehr unterschiedlich gestaltet sind. Häufig kann die Höhe des Ablebensschutzes flexibel vereinbart werden. Meist kann der Versicherungsnehmer bestimmen, welche Fonds gekauft werden. Je nach Risikobereitschaft werden konservative, dynamische und spekulative Fonds angeboten. Diese können auch kombiniert werden. Wie bei allen Finanzprodukten gilt auch hier:
je größer die Chancen, desto größer das Risiko.
Viele Angebote enthalten die Möglichkeit zum Wechsel in andere Fonds während der Laufzeit.
Tipp: Besonders gegen Ende der Versicherungszeit wird oft in risikolosere Fonds gewechselt. Bei manchen Produkten kann man am Ende auch wählen, ob der Wert der Fondsanteile ausbezahlt wird, oder ob die Fondsanteile übertragen werden.
Tipp: Dies ist dann sinnvoll, wenn zum Auszahlungszeitpunkt eine zukünftige Wertsteigerung zu erwarten ist.
Im Gegensatz zu einer konventionellen Lebensversicherung garantieren fondsgebundene Lebensversicherungen keine bestimmte Auszahlungssumme. Die Möglichkeit, das gesamte eingezahlte Kapital zu verlieren, besteht grundsätzlich.
Viele Versicherungen bieten auch fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie, Beitragsgarantie und/oder Höchst- standarantie an. Dabei werden entweder die eingezahlten Prämien, oder die Prämien abzüglich Kosten oder der höchste akkumulierte Wert gesichert.
Achtung: Garantieprodukte bedeuten nicht automatisch, dass das eingezahlte Kapital ausbezahlt wird. Schon gar nicht bei vorzeitiger Vertragsauflösung. In diesem Fall gelten die meisten Garantien nicht.
Und selbstverständlich sind diese Garantien auch nicht kostenlos, sondern sie schmälern den Ertrag.


Formen der Lebensversicherung
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