Der
"Klassiker" unter den Lebensversicherungen.
Ertragreiche
Kapitalbildung, Risikoabdeckung im Ablebensfall und die Rentenoption sind
3 Vorteile die eine Er- und Ablebensversicherung sinnvoll kombinieren.
Die Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile wird
entweder bei Ableben der versicherten Person während der Vertragsdauer
oder, wenn die versicherte Person das vereinbarte Vertragsende erlebt, ausbezahlt.
Eine
Erlebensversicherung wird auf das Erleben einer bestimmten Person abge- schlossen.
Die Versicherungsleistung wird zuzüglich der angesammelten Ge- winnanteile
ausbezahlt, wenn die versicherte Person das Ende der vereinbarten Vertragsdauer
erlebt.
Stirbt
die versicherte Person vor Ende der vereinbarten Vertragsdauer, so werden
die einbezahlten Prämien zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile
ausbezahlt.
Eine
Term-Fix-Versicherung ist eine Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt.
Sie
ist eine besondere Form der Kapital bildenden Lebensversicherung.
Die
Versicherungssumme
und die Leistungen aus der Überschussbeteiligung werden
zu einem vorher fest vereinbarten Zeitpunkt (Term-Fix) fällig.
Besonderheit:
Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Versicherung, übernimmt
der Versicherer die weitere Beitragszahlung bis zum Ablauf- termin. Bei
Tod der versicherten Person wird also keine Kapitalleistung fällig.
So wird sichergestellt, dass zum fest vereinbarten Zeitpunkt trotz des Todes
des Ernährers (der sinnvollerweise als versicherte Person eingesetzt
wird) das gewünschte Kapital zur Verfügung steht.Warum
Term Fix?
Garantierte Kapitalleistung zzgl. Überschussbeteiligung.
Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit, übernimmt der Versicherer
die weitere Beitragszahlung.
Zum fest vereinbarten Zeitpunkt steht das gewünschte Kapital zur Verfügung,
auch wenn die versicherte Person vorzeitig verstirbt. Vereinbarung von dynamischen
Anpassungen, Nachversicherungsgarantien je nach Anbieter möglich.
Absicherung weiterer Risiken (wie z.B. Berufsunfähigkeit) durch Zusatzbausteine
möglich.
Bei der
Risikoversicherung wird im Gegensatz zur Kapital bildenden Lebensversicherung
die Leistung nur im Todesfall innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer
fällig. Die Versicherungsdauer kann im Allgemeinen zwischen 1 und 35
Jahren betragen, vielfach werden 10-jährige Verträge abgeschlossen.
Risikoversicherungen werden abgeschlossen, um einen zeitlich begrenzten Bedarf
an Todesfallschutz zu decken (z. B. bis die Kinder aus dem Haus sind und der
Partner wieder berufstätig sein kann) und das zu geringen Beiträgen.
Durch die Überschussbeteiligung lassen sich die Beiträge noch weiter
reduzieren. Zielgruppen für diese Form sind z. B. junge Familien, Bauherren,
Kreditnehmer, etc., die einen hohen Versicherungsbedarf für den Todesfall
haben, aber diesen Bedarf nicht im Rahmen einer herkömmlichen Kapital-
versicherung decken wollen oder können.Warum
Risikolebensversicherung?
Flexible Absicherung der Familie, von Darlehen und Krediten.
Günstige Beiträge durch sofortige Überschussbeteiligung.
Den Lebensabend
genießen... Man ist nie zu jung um nicht schon an die eigene Pension
zu denken! Die private Rentenversicherung wird in Zukunft einen maßgeblichen
Anteil an der Lebensqualität im Alter haben. Der Einstieg in die Versicherung
ist einfach:
Wer jung beginnt sichert sich schon mit kleinen Beiträgen langfristig
seine garantierte Rente für seinen Lebensabend. Die vertragliche Rente
wird bis an das Lebensende der versicherten Person entweder sofort oder ab
einem vom Versicherungsnehmer bestimmten Rentenanfallsalter ausbezahlt. Bei
Ableben der versicherten Person während der Vertragsdauer oder vor dem
vereinbarten Rentenanfallsalter werden die einbezahlten Prämien zuzüglich
angesammelter Gewinnbeteiligung rückerstattet.
- Sofortbeginnende
temporäre Rente gegen Einmalprämie
Für
bestimmte Lebenssituationen ist eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung sinnvoll.
Die Dauer dieser sofortbeginnenden Rente wird vom Kunden selbst festgelegt.
Die Rente wird erstmals nach Versicherungsbeginn am darauffolgenden Monatsersten
fällig, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn
erlebt.
- Fondsorientierte
Lebensversicherung
Wie bei
der klassischen Lebensversicherung wird eine garantierte Versicherungsleistung
ausbezahlt. Für die Gewinnbeteiligung aber wird der Zinsgewinn in Fonds
veranlagt. Durch höheres Risiko kann eine höhere Gewinnbeteiligung
als bei der klassischen Lebens- versicherung erzielt werden.Achtung:
Natürlich kann aber bei schlechter Entwicklung auch eine geringere Gewinnbeteiligung
herauskommen!
- Fondgebundene
Lebensversicherung
Bei der
fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der Prämie in
Fonds veranlagt. Es gibt eine Unzahl von angebotenen Produkten die sehr unterschiedlich
gestaltet sind. Häufig kann die Höhe des Ablebensschutzes flexibel
vereinbart werden. Meist kann der Versicherungsnehmer bestimmen, welche Fonds
gekauft werden. Je nach Risikobereitschaft werden konservative, dynamische
und spekulative Fonds angeboten. Diese können auch kombiniert werden.
Wie bei allen Finanzprodukten gilt auch hier:
je größer die Chancen, desto größer das Risiko.
Viele Angebote enthalten die Möglichkeit zum Wechsel in andere Fonds
während der Laufzeit.
Tipp: Besonders gegen Ende der Versicherungszeit wird oft in risikolosere
Fonds gewechselt. Bei manchen Produkten kann man am Ende auch wählen,
ob der Wert der Fondsanteile ausbezahlt wird, oder ob die Fondsanteile übertragen
werden.
Tipp: Dies ist dann sinnvoll, wenn zum Auszahlungszeitpunkt eine zukünftige
Wertsteigerung zu erwarten ist.
Im Gegensatz zu einer konventionellen Lebensversicherung garantieren fondsgebundene
Lebensversicherungen keine bestimmte Auszahlungssumme. Die Möglichkeit,
das gesamte eingezahlte Kapital zu verlieren, besteht grundsätzlich.
Viele
Versicherungen bieten auch fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie,
Beitragsgarantie und/oder Höchst- standarantie an. Dabei werden entweder
die eingezahlten Prämien, oder die Prämien abzüglich Kosten
oder der höchste akkumulierte Wert gesichert.
Achtung: Garantieprodukte bedeuten nicht automatisch, dass das eingezahlte
Kapital ausbezahlt wird. Schon gar nicht bei vorzeitiger Vertragsauflösung.
In diesem Fall gelten die meisten Garantien nicht.
Und selbstverständlich sind diese Garantien auch nicht kostenlos, sondern
sie schmälern den Ertrag.