Ich
kann Ihnen Ihre Verantwortung im Straßenverkehr nicht abnehmen.
Vor den
finanziellen Folgen eines Unfalles kann ich Sie aber schützen!
So wie die Entscheidung für ein neues Auto gut überlegt sein will, so wichtig ist auch die Wahl der richtigen Versicherung. Nicht das erstbeste Angebot, sondern das Beste soll es sein.
Ich
habe die passende Versicherung für Sie, überzeugen Sie sich!
ist eine Pflichtversicherung.
Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung zahlt nach einem verschuldeten Verkehrs- unfall an den Geschädigten im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Wenn
der Schaden die Versicherungssumme übersteigt, muss der Versicherungsnehmer
den übersteigenden Teil selber bezahlen.
Ohne
Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung darf kein KFZ betrieben werden.
Versicherungsschutz
besteht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Abwehr von unberechtigten
Schadenersatzansprüchen Dritter (auch gerichtlich) und bietet Schutz auch
im Ausland.
Im
Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung besteht kein gesetzlicher Zwang
zum Abschluss einer Kaskoversicherung.
Die Kaskoversicherung kann in freier Entscheidung abgeschlossen werden.
Eine
Verpflichtung zum Abschluss kann allerdings im Zusammenhang mit Leasing-
oder Darlehensverträgen bestehen.
Die Kaskoversicherung schützt nicht - wie die Kfz-Haftpflichversicherung - vor Schadenersatzansprüchen von Unfallgegnern, sondern stellt im Schadensfall Leistungen für Reparatur oder Ersatz Ihres Fahrzeuges zur Verfügung.
Es gibt zwei Varianten der Kaskoversicherung:
die
Vollkaskoversicherung
die Teilkaskoversicherung
Die
Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm,
Glasbruch, Wild, Hagel und Überschwemmung, Schäden an der Verkabelung
durch Kurzschluss. Je nach Gesellschaft können auch direkte Schäden
durch Marderbiss (ohne Folge- schäden) versichert sein.
Die Vollkaskoversicherung
deckt darüber hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug für selbst
verschuldete Unfälle.
Warum Kasko?
Versicherungsschutz für das
eigene Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen
Leistungen für
Reparatur oder Ersatz des Fahrzeuges
Versicherungsschutz auch für Glasbruch
und Wildschäden in der Teilkaskoversicherung
Vandalismusschäden
mitversichert
![]() |
